Damit müssen Sie rechnen
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Beitragsordnung des Vereins KindSein e.V., Zirkonstraße 60, 33739 Bielefeld
(1) Mitgliedschaft im Verein KindSein e.V. Spätestens mit der Aufnahme des Kindes muss ein Elternteil Mitglied im Verein KindSein e.V. sein. Die Satzung des Vereins wird mit der Unterschrift des Antrags auf Mitgliedschaft anerkannt. Die Mitgliedschaft ist gemäß Satzung für die Dauer des für das o.g. Kind geschlossenen Betreuungsvertrages verpflichtend. Sie erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Betreuungsvertrages. Danach kann die Mitgliedschaft aber mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Der monatliche Beitrag ist entsprechend den Regelungen des Jugendamtes nach dem Bruttojahreseinkommen der Familie gestaffelt und richtet sich nach der aktuellen Beitragsordnung für KindSein e.V.. Von der Mitgliederversammlung beschlossene Änderungen dieser Beitragsordnung sind Bestandteil des Vertrages. Zu niedrig eingestufte Beiträge werden auch rückwirkend nachgefordert. Werden keine Angaben über die Einkommenshöhe gemacht, wird der Höchstsatz zugrunde gelegt. Die Höhe des Einkommens ist durch die Vorlage des aktuellen Bescheides des Jugendamtes über die Höhe der Elternbeiträge zu belegen. Mitgliedsbeiträge an den Trägerverein KindSein e.V. müssen auch im Fall der Befreiung von Elternbeiträgen durch das Jugendamt bezahlt werden. Das gilt unabhängig vom Grund der Befreiung. Auch in dem Fall legen Eltern den aktuellen Bescheid des Jugendamtes vor. Jede Veränderung in der Eingruppierung seitens des Jugendamtes muss unverzüglich mitgeteilt werden. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Eltern einmal jährlich eine aktuelle Eingruppierung beim Jugendamt anfordern und diese im Büro des Kinderhauses vorlegen. Zu hoch eingestufte Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich nur dann zurückgezahlt, wenn die entsprechende Bescheinigung des Jugendamts innerhalb von drei Monaten nach Erhalt vorgelegt wird.
(2) Mitgliedsbeiträge im Verein KindSein e.V. (a) Die Höhe und die Staffelung der Mitgliedsbeiträge richten sich nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Vereins und der Struktur der Mitgliederschaft. Sie können bei Bedarf von der Mitgliederversammlung geändert werden. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2016 richten sich die Mitgliedsbeiträge seit 01.08.2017 nach der folgenden Tabelle* und erhöhen sich in allen Stufen jährlich automatisch um 1%.
(b) Der monatliche Vereinsbeitrag richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Familie entsprechend der Berechnung des Jugendamtes. Jedes dieser Mitglieder ist also in einer der Beitragsgruppen A bis J. (c) In die Beitragsgruppe K fallen diejenigen Mitglieder, die über ein eigenes Einkommen verfügen und von denen kein Kind im Kinderhaus betreut wird. (d) In die Beitragsgruppe L fallen Auszubildende, Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose sowie die zweiten Sorgeberechtigten von betreuten Kindern. (e) In die Beitragsgruppe M fallen Mitglieder, von denen kein Kind betreut wird, die aber nach eigenem Ermessen mehr Beitrag bezahlen möchten.
Beiträge* ab 01.08.2024
(3) Arbeitsstunden im Arbeitszeitkonto (AZK) (a) Zur Mitgliedschaft im Verein KindSein e.V. gehört auch die Beteiligung an Arbeiten zur Erhaltung des Kinderhauses und des großen Außengeländes. Jedes Mitglied ist verpflichtet, seinen Beitrag zu diesen Arbeiten zu leisten. Entsprechende Beschlüsse der Mitgliederversammlung bzw. des Vorstandes sind Bestandteil der Satzung und damit des Betreuungsvertrages. (b) Derzeit gilt folgendes Verfahren, um alle notwendigen Arbeiten unter den Mitgliedern, deren Kind im Kinderhaus betreut wird, gerecht zu verteilen: Jedes Mitglied muss zehn Stunden im Jahr im Kinderhaus arbeiten, alleinerziehende Mitglieder fünf Stunden. Dabei können alle oder einzelne Arbeitsstunden vom anderen Personensorgeberechtigten abgeleistet werden. Der Vorstand kann über weitere Reduzierungen von Arbeitsstunden aus wichtigen Gründen entscheiden. (c) Die geleisteten Arbeitsstunden werden im Arbeitszeitkonto (AZK) jedes Mitglieds notiert. Um welche Arbeiten es sich handelt, ist aus der monatlichen Arbeitsliste ersichtlich, die im Forum des Kinderhauses aushängt. Hier haben sich Mitglieder vor Beginn der Arbeiten und entsprechend der Anzahl ihrer noch zu leistenden Arbeitsstunden einzutragen. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Erledigung durch Unterschrift auf der Liste zu bestätigen (d) Sollten Mitglieder ihre Arbeitsstunden nicht erbringen, muss ein Abgeltungsbeitrag in Höhe von zurzeit mindestens 20 € pro Stunde als Entschädigung an den Verein für den entstehenden Aufwand bezahlt werden. (e) Alle anderen ehrenamtlichen Arbeiten zugunsten des Kinderhauses, wie z.B. Engagement für und bei Festen, Gartentagen, Basaren, Flohmärkten, Kinderhauszeitung etc., sind ausdrücklich erwünscht und für das Gelingen notwendig, werden aber nicht über das Arbeitszeitkonto abgerechnet. Aktuelle Beitragsordnung als pdf zum Download
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Monatliche Beiträge für KindSein  e.V.                                                       ab 01.08.202 3   Beitrags -   gruppe   ein betreutes    Kind   für jedes weitere     betreute Kind   ohne Kind(er)  im Kinderhaus   Jahresbruttoeinkommen  entsprechend der    Jugendamtsberechnung   A   24,66 €   7,50 €     bis 17.500 €   B   35,38 €   11,79 €     bis 24.542 €   C   51,46 €   17,15 €     bis 36.813 €   D   68,62 €   22,51 €     bis 49.084 €   E   92,20 €   37,52 €     bis   61.355 €   F   119,01 €   48,25 €     bis 73.626 €   G   143,67 €   57,90 €     bis 85.897 €   H   165,11 €   66,47 €     bis 98.168 €   I   187,63 €   75,05 €     bis 110.439 €   J   207,99 €   83,63 €     über 110.439 €   K       6,43 €   Normalverdienende   L       3,22 €   finanziell schwach Gestellte   M       mehr als 6, 43   €   Besserverdienende Monatliche Beiträge für KindSein e.V.                                                          ab 01.08.2024   Beitrags -   gruppe   ein betreutes    Kind   für jedes weitere     betreute Kind   ohne Kind(er)  im  Kinderhaus   Jahresbruttoeinkommen    ggf. entsprechend der    Jugendamtsberechnung   A            24,91 €                     7,58 €      bis 17.500 €   B            35,73 €                   11,91 €      bis 24.542 €   C            51,98 €                   17,33 €      bis 36.813 €   D            69,30 €                   22,74 €      bis 49.084 €   E            93,13 €                   37,90 €      bis 61.355 €   F          120,20 €                   48,73 €      bis 73.626 €   G          145,10 €                   58,47 €      bis 85.897 €   H          166,76 €                   67,14 €      bis 98.168 €   I          189,51 €                   75,80 €      bis 110.439 €   J          210,07 €                   84,46 €      über 110.439 €   K       6,50 €      Normalverdienende   L       3,25 €      finanziell schwach Gestellte   M       mehr als 6,50 €    Besserverdienende