COVID-19 – das gilt ab 1. Februar 2023
Ab 1. Februar 2023 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW. Im Detail kann man
sie hier nachlesen. Die wichtigsten Punkte haben wir nachfolgend zusammengefasst:
Maskenpflicht läuft aus
•
Zum 31. Januar 2023 endet die Pflicht, sich im Falle einer Infektion fünf Tage in
häusliche Isolation zu begeben oder dort zu bleiben.
•
Die Pflicht zum Tragen einer Maske im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
entfällt.
•
Positiv Getesteten wird empfohlen, in Innenräumen außerhalt der Wohnung
mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Keine Sonderregelungen mehr für Schulen & Kitas
In Schulen und der Kindertagesbetreuung entfällt die fünftägige Isolationspflicht. Die
rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen entfällt.
•
Die Isolationspflicht endet auch für vor dem 1. Februar 2023 positiv getestete
Personen.
•
Die Lieferung bzw. Ausgabe von Coronatests entfällt. Noch vorhandene Bestände
können weiterhin ausgegeben werden.
•
Es kann freiwillig eine Maske getragen werden. Die Entscheidung wird
eigenverantwortlich getroffen.
•
Es gelten weiterhin allgemeingültige Hygieneregeln. Und: Wer krank ist, sollte keine
Schule oder Kita besuchen.
Soweit die neue Corona-Schutzverordnung in Kurzfassung.
Das gilt im Kinderhaus
Angesichts der Entwicklungen im Kinderhaus in den letzten Januar-Wochen bitten wir
trotz aller „Lockerungen“ und „Aufhebungen“ sehr dringend,
•
dass alle Eltern und Besucher des Kinderhauses weiterhin eine Maske tragen und das
Gebäude vorerst wie bisher nur betreten, wenn es notwendig ist.
•
Bitte haltet Euch bei ansteckenden Krankheiten auf jeden Fall an die 48-Stunden-
Regel! Nur, wer 48 Stunden lang symptomfrei war, darf wieder ins Kinderhaus
kommen. Das gilt für Kinder ebenso wie für Erwachsene.
Wer vor Weihnachten den Magen-Darm-Infekt in der gesamten Familie hatte, weiß
warum wir immer wieder darauf hinweisen.
Und nicht zuletzt: Nutzt die Corona-Tests, die wir noch vorrätig haben. Vor allem, wenn
(wieder) Corona-positiv-Fälle im Kinderhaus bekannt geworden sind.
Alle diese Regelungen
gelten in der vorliegenden Fassung bis auch wir etwas Neues erfahren. Sollte sich
kurzfristig etwas ändern, werden wir die Eltern direkt informieren.
Stand 28. Januar 2023