*Stand 04. Mai 2022
In einem aktuellen Ministerschreiben informiert Herr Dr. Stamp darüber, dass seit
09.04.2022 „die Coronabetreuungsverordnung mit den besonderen Regelungen für die
Kindertagesbetreuung außer Kraft“ tritt. Es „gilt uneingeschränkt der Regelbetrieb“. Das
bedeutet u.a., dass es „keine Zugangsbeschränkungen mehr für Eltern“ gibt und auch
nicht-immunisierte Beschäftigte wieder arbeiten dürfen. Außerdem endet „die Testpflicht
im Falle eines positiven Testergebnisses“. Nach den Osterferien „enden dann generell die
Tests in der Kindertagesbetreuung“.
Widersprüchlichkeiten
Diese Minister-Aussagen zu den Tests verstehen wir im Zusammenhang mit dem Beschluss
der Stadt Bielefeld, PCR-Pool-Testungen noch bis 27. Mai in den Bielefelder KiTas
durchzuführen, leider überhaupt nicht. Bis Ende Mai sollen wir laut Stadt BI auch
weiterhin Lollitests bereithalten - für erforderliche Zusatztestungen bei verspäteten
Befunden oder für Kinder, die nicht an der PCR Testung teilnehmen möchten. Die
Finanzierung übernimmt die Stadt. Vielleicht kommt dazu noch eine gesonderte Info von
Stadt oder Land.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist ab 05.05.2022 bis voraussichtlich 27.05.2022
gültig. In der CoronaSchuVO nebst Anlagen wird die Fortführung von Hygiene- und
Infektionsschutzmaßnahmen in Eigenverantwortung klar empfohlen. Hier sind die
aktuellen Empfehlungen zu finden: Verordnungen und Allgemeinverfügungen zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie NRW.
Bitte tragt weiterhin eine Maske im Kinderhaus!
Trotz des (vorläufigen?!) Endes der Maskenpflicht, den sonstigen „Lockerungen“ und
„Aufhebungen“ möchten wir aufgrund der aktuellen Situation Eltern und Besucher des
Kinderhauses sehr dringend bitten, weiterhin eine Maske zu tragen und das Gebäude
vorerst wie bisher nur zu betreten, wenn es notwendig ist.
COVID-19 – das Virus ist immer noch aktiv!