Weitere Planung für die
Kinderbetreuung nach den Osterferien
In seinem aktuellen Schreiben vom 8.4.2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration des Landes NRW die weitere Planung für die Kinderbetreuung
in NRW nach den Osterferien vorgestellt.
Kurz gefasst sieht diese so aus:
Ab 12. April 2021
gilt weiterhin der landesweit eingeschränkte Regelbetrieb mit festen Gruppensettings.
Alle Kinder sind in die Betreuung eingeladen. Die Betreuungszeiten sind landesweit
weiterhin pauschal um 10 Stunden/Woche gekürzt.
Im Kinderhaus setzen wir die Reduzierung wie bisher so um:
25 Std. Plätze : 20 Std. von 8 Uhr bis 12 Uhr
35 Std. Plätze : 25 Std. von 8 Uhr bis 13 Uhr (mit Mittagessen)
45 Std. Plätze : 35 Std. von 8 Uhr bis 15 Uhr (mit Mittagessen und Ruhezeit)
Außerdem:
• zwei zertifizierte Selbsttests pro Woche für Kinder und Erzieher*innen
• zwei Impfungen für alle in der KiTa regelmäßig Beschäftigten
Planung bei steigendem Infektionsgeschehen
Rückkehr in die jeweilige zurückliegende Phase.
Bei steigenden Infektionszahlen Rückkehr zum eingeschränkten Pandemiebetrieb.
Corona Notbremse bei akut und unübersichtlich steigenden Infektionszahlen: Schließung
und Betretungsverbot der Kita - mit sehr kleinen Notbetreuungen für eng definierte
Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur.
Die Links zu den offiziellen Informationen und Selbsttests ab dem 12. April findet Ihr hier:
Informationen für Eltern zur Betreuung und Selbsttests ab 12. April 2021
Antigentest - Gebrauchsanweisung
Die Texte der aktuellen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) und der
angepassten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) findet Ihr hier:
Coronabetreuungsverordnung ab dem 29. März 2021
Coronaschutzverordnung in der ab 29. März 2021 gültigen Fassung
Die bisherigen Regelungen über die Vorsichtsmaßnahmen im Kinderhaus, wie sie
nachfolgend aufgeführt werden, gelten unverändert weiter.
Handhabung des sogenannten Kinderkrankengeldes
Hier gibts weiterführende Informationen zur Handhabung des sogenannten
Kinderkrankengeldes.
Wer eine Bescheinigung über die sog. Kinderkrankentage bei seiner Krankenkasse
einreichen muss, kann sich gerne im Kinderhaus melden.
Für Eltern
Nach wie vor sollen sich so wenig erwachsene Menschen wie möglich im Kinderhaus
aufhalten. Die Kinder sollen deshalb bitte nach wie vor möglichst über die Terrassen
gebracht und abgeholt werden.
Ältere Kinder ziehen sich im Flur selbstständig an und werden dann von den Eltern vor
dem Windfang oder der Matschschleuse abgeholt. Wenn die Kinder im Tonraum spielen,
achtet bitte beim Abholen besonders darauf, dass sich vor der Tonraumtür keine
Grüppchen bilden.
Jedes Kind sollte nur von einer Person und ohne jüngere oder ältere Geschwisterkinder
gebracht bzw. abgeholt werden. Bitte achtet darauf, dass ältere Kinder nicht im Garten
unterwegs sind.
Aufgrund der immer noch hohen Infektionszahlen und der Vielzahl an Mutationen des
Virus sollte eine medizinische Maske bereits beim Betreten des Gartens und natürlich im
Kinderhaus getragen werden. Eure Kinder kennen Euch inzwischen mit einer solchen
Maske. Der Abstand von mindestens 1 ½ Metern, besser 2 Metern zu anderen Personen
muss gewahrt werden.
Vielleicht mag es dem ein oder anderen übertrieben vorkommen, auch beim Bringen und
Abholen eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen. Da man sie im ÖPNV, beim Einkaufen, in
Arztpraxen und seit dem 01. Februar 2021 auch beim Betreten und Verlassen von
Betreuungsangeboten tragen muss, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, hat
man sie eh dabei, und kann so sich selbst und andere noch besser schützen.
Wenn es unbedingt notwendig ist, das Kinderhaus zu betreten, achtet bitte darauf, dass
sich in jedem Flur nicht mehr als zwei Erwachsene aufhalten. Bitte wartet in dem Fall mit
ausreichendem Abstand vor der entsprechenden Tür. Wenn Ihr am Haupteingang
(Windfang) seht, dass dort schon jemand steht, wartet bitte draußen bis die Person weg
ist.
Das Abholen sollte allgemein möglichst zügig passieren.
Notdienst- und Krisentelefone
Um für Eltern, Jugendliche und Kinder die derzeitigen telefonischen Beratungsangebote
zur Verfügung zu stellen, hat das Jugendamt die Angebote gebündelt aufgelistet. Hier
geht es zur „Zusammenstellung von örtlichen und überörtlichen telefonischen Angeboten
(Notdienst- und Krisentelefone) während der Corona-Pandemie“.
Weitere Hygienemaßnahmen
Frühstück
Zum Frühstück bringen alle Kinder bis auf Weiteres ihr eigenes gesundes Frühstück in
einer Brotdose o.ä. von zu Hause mit. Getränke und Obst gibt es im Kinderhaus. Einen
Obstteller bereiten wir seit Oktober wieder mit den Kindern zu.
Seit März 2021 ziehen wir für das Obst einen kleinen Obolus ein. Für Ü3 und U3 Kinder
beträgt das Frühstücksgeld bis auf Weiteres 5 €.
Ein Mittagessen
wird in der gewohnten Form angeboten. Die Essensgeldbeiträge rechnen wir in den
Monaten Januar, Februar und März 2021 spitz ab. Da inzwischen fast alle Kinder wieder im
Kinderhaus betreut werden und Mittagessen, ziehen wir den Beitrag ab April 2021 wieder
pauschal ein.
Geburtstag
Für ihre Geburtstagsfeier können die Kinder weiterhin Obstsalat, Melone, Kuchen o.ä.
mitbringen. Es muss nicht unbedingt etwas Eingepacktes sein.
Bettwäsche
Im Einklang mit der herrschenden Hygienevorschrift wechseln wir die Bettwäsche alle 14
Tage. Das Waschen und Beziehen der Betten wird zurzeit von unserer Alltagshelferin
übernommen.
Küchenarbeit
Auch die zusätzlichen Arbeiten in der Küche, wie das Kartoffelschälen und das freitägliche
Putzen übernimmt bis zum Ende des KiTa-Jahres unsere Alltagshelferin. Sollten Gerald
oder Carolina Unterstützung benötigen, hoffen wir auf Eure Hilfe!
Spielzeug & Schnuller
Privates Spielzeug dürfen die Kinderhauskinder zurzeit nicht mitbringen – auch nicht zum
Zeigen im Kreis. Kuscheltiere dagegen sind erlaubt! Schnuller bitte unbedingt in einer
Dose mitgeben, die man gut schließen und am besten in der Spülmaschine reinigen kann.
Erklärung zum Umgang mit Krankheitssymptomen
Bitte lest unbedingt und in Ruhe die „Offiziellen Information zum Umgang mit
Krankheitssymptomen“ des MKFFI, da wir uns nach ihnen richten. Ihr findet den Text, wie
alle anderen Infos des MKFFI und einen Brief von Minister Dr. Stamp, unter diesem Link.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
Zwei wichtige Stellen aus der o.g. PDF zitieren wir hier:
„Ganz grundsätzlich gilt: Kinder mit Fieber (ab 38,5°C) und/oder Symptomen, die nach
Einschätzung der Eltern und der Einrichtung (…) auf eine akute, infektiöse und
ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Treten die Symptome in
der Kindertagesbetreuung auf, sind die Kinder von ihren Eltern abzuholen. Die Kinder
sollen sich zu Hause auskurieren und ggf. einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt
vorgestellt werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich. Dies
galt vor der Pandemie und es gilt auch in Zeiten der Pandemie. (…) Auch Schnupfen kann
nach Aussage des RKI zu den Symptomen einer COVID-19- Erkrankung gehören. Angesichts
der Häufigkeit einfachen Schnupfens/laufender Nase bei Kindern empfehlen wir folgendes
Vorgehen: Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder
Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zunächst für 24 Stunden zu Hause
beobachtet werden, ob weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzukommen. Wenn
keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Kindertageseinrichtung
(…) betreut werden.“
Elternbeiträge
Zu den Elternbeiträgen an das Jugendamt heißt es: „Minister Dr. Stamp hat sich mit dem
Finanzminister Lienenkämper darauf verständigt, dass im Monat Januar [2021] die
Elternbeiträge landesweit ausgesetzt werden sollen. Die Form der Erstattung/Art der
Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die Verfahren werden
aktuell geklärt, dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.“
Mitgliedsbeiträge an den Verein KindSein e.V. werden weiterhin eingezogen.
Die Rückverfolgbarkeit
nach § 4a der Coronaschutzverordnung (CoronaSchuVO) muss sichergestellt sein! Deshalb
tragen sich alle Eltern, die das Kinderhaus betreten und/oder sich in einer der Gruppen
aufhalten, in den bereitliegenden Listen ein. Und zwar jeden Tag aufs Neue.
Nach einem Urlaub unbedingt lesen
Für alle, die ihren Urlaub in einem Corona-Risikogebiet verbracht haben, gibt es ganz
besondere Verordnungen aus dem Düsseldorfer Ministerium, die unbedingt beachtet
werden müssen.
Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 29. März 2021
Quarantäneverordnung in der Fassung vom 11. März 2021
Daher lesen und verantwortungsvoll danach handeln.
Alle diese Regelungen
gelten in der vorliegenden Fassung ab dem 12. April 2021. Sollte sich kurzfristig etwas
ändern, werden wir die Eltern direkt informieren.
Stand 8. April 2021
Alle Texte dieser Seite gibts hier als pdf zum Ausdrucken und Nachlesen.
Unser Betriebsarzt, Herr Dr. Jordan, hat uns freundlicherweise ein „Covid-Impfung
Faktenblatt“ (PDF) des Robert Koch Instituts zur Verfügung gestellt.
Auf der Seite https://www.zusammengegencorona.de/ finden sich darüber hinaus
ausführliche Infos zu allen Themen rund um Corona.