Aufnahmeordnung - Seite 2
Kinderhaus am Mondsteinweg
§ 3 Auswahlverfahren bei der Aufnahme
(1) Das Leitungsteam/der Vorstand legt in Abstimmung mit dem Jugendamt Bielefeld fest, wie viele Kinder
mit welchen Merkmalen bzw. Merkmalskombinationen (Stundenumfang, Alter) aufgenommen werden.
Im gleichen Zeitraum findet eine Informationsveranstaltung für diejenigen Eltern statt, deren Kinder auf
Grund ihres Alters Chancen auf einen Platz haben. Neben den zwingend einzuhaltenden gesetzlichen
Bestimmungen und Vorgaben sind immer auch pädagogische Gesichtspunkte maßgebend.
Priorität bei der Aufnahme haben…
1. bereits aufgenommene Kinder von Personen, mit denen durch den Vorstand bzw. das Leitungsteam
aus besonderen Gründen eine längere Pause wegen z. B. einem längeren Auslandsaufenthalt oder eine
Rückstellung vom Besuch des Kinderhauses wegen z. B. einer plötzlichen längeren Erkrankung
vereinbart worden war.
2. Kinder von Mitarbeiter/innen, sofern deren Arbeitsverhältnis unbefristet und ungekündigt ist sowie
mindestens dem Arbeitsverhältnis einer halben Vollzeitstelle entspricht und sofern das Kind bisher
keine andere Einrichtung besucht hat.
3. Wenigstens je ein Platz wird im U3- und Ü3-Bereich für Integrationskinder vorgehalten.
4. Geschwister von Kindern, die das Kinderhaus zeitgleich besuchen.
Kinder, die nicht in Bielefeld wohnen, dürfen lt. Jugendamt Bielefeld nur aufgenommen werden, wenn
alle Bielefelder Kinder versorgt sind.
Ist der Bedarf größer, als Plätze vergeben werden können, entscheidet das Los.
Für Kinder, die im Losverfahren keinen Platz erhalten konnten, wird durch ein anschließendes weiteres
Losverfahren eine „Nachrückerliste“ erstellt. Die betroffenen Eltern werden darüber informiert, an
welcher Position ihr Kind auf der „Nachrückerliste“ steht.
5. Kinder aus allen vorliegenden Anmeldungen (in „Little Bird“) und den - von Mitgliedern des
pädagogischen Teams geführten - „Kennenlerngesprächen“.
Bei diesen Gesprächen steht neben der besonderen Situation des jeweiligen Kindes die pädagogische
Konzeption im Mittelpunkt.
6. Kinder aus dem Gemeindegebiet Theesen.
Unabhängig von dieser Rangfolge können Kinder aufgenommen werden, die aufgrund einer persönlichen
Notlage einen Kita-Platz benötigen. Dazu könnte bspw. der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen
Betreuungspersonen durch Tod oder Erkrankung gehören, der eine Betreuung unmöglich macht.