Aufnahmeordnung für das Kinderhaus am Mondsteinweg
Vorbemerkung Mit dieser Aufnahmeordnung regeln wir die Aufnahme und Auswahl von Kindern für das Kinderhaus am Mondsteinweg. Sie ersetzt die bisherige Aufnahmeordnung, die 1999 nach den ersten drei Jahren konzipiert wurde. Diese Aufnahmeordnung basiert auf langjährigen Erfahrungen der verantwortlichen pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Sie beinhaltet unsere derzeitigen Vorstellungen von dem, was wir in einer Aufnahmeordnung für sinnvoll und wünschenswert halten, ebenso wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wir betrachten diese Aufnahmeordnung nicht als etwas Statisches. Vielmehr wollen wir immer wieder überprüfen, ob die in ihr enthaltenen Regelungen akzeptabel und praktikabel oder aber verbesserungsbedürftig sind. Mit dieser Aufnahmeordnung versuchen wir ein Verfahren festzulegen, das einerseits klare Regelungen auch für Sonderfälle vorsieht, ohne andererseits eine notwendige Flexibilität auszuschließen. Das Aufnahmeverfahren soll für alle Beteiligten möglichst transparent bleiben. Wir wünschen uns, dass das Kinderhaus ein lebendiger Bestandteil von Theesen bleibt und freuen uns auch deshalb über die vielen Theesener Kinder, die das Kinderhaus zurzeit besuchen und in Zukunft besuchen werden. Wir sind eine Elterninitiative. Wir sind angewiesen auf Eltern, die mitdenken und tatkräftig mit anfassen. Eine Elterninitiative braucht Eltern mit Initiative! Trotz vieler Angebote bauen wir auf dauerhaftes Mitwirken aller Eltern. Frei nach dem Motto: „Was kann ich für das Kinderhaus tun?“ – und nicht umgekehrt!
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