Aufnahmeordnung für das
Kinderhaus am Mondsteinweg
Vorbemerkung
Mit dieser Aufnahmeordnung regeln wir die Aufnahme und Auswahl von Kindern für das Kinderhaus am
Mondsteinweg. Sie ersetzt die bisherige Aufnahmeordnung, die 1999 nach den ersten drei Jahren konzipiert
wurde.
Diese Aufnahmeordnung basiert auf langjährigen Erfahrungen der verantwortlichen pädagogischen
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Sie beinhaltet unsere derzeitigen Vorstellungen von dem, was wir in einer
Aufnahmeordnung für sinnvoll und wünschenswert halten, ebenso wie die gesetzlichen
Rahmenbedingungen. Wir betrachten diese Aufnahmeordnung nicht als etwas Statisches. Vielmehr wollen
wir immer wieder überprüfen, ob die in ihr enthaltenen Regelungen akzeptabel und praktikabel oder aber
verbesserungsbedürftig sind. Mit dieser Aufnahmeordnung versuchen wir ein Verfahren festzulegen, das
einerseits klare Regelungen auch für Sonderfälle vorsieht, ohne andererseits eine notwendige Flexibilität
auszuschließen.
Das Aufnahmeverfahren soll für alle Beteiligten möglichst transparent bleiben. Wir wünschen uns, dass das
Kinderhaus ein lebendiger Bestandteil von Theesen bleibt und freuen uns auch deshalb über die vielen
Theesener Kinder, die das Kinderhaus zurzeit besuchen und in Zukunft besuchen werden. Wir sind eine
Elterninitiative. Wir sind angewiesen auf Eltern, die mitdenken und tatkräftig mit anfassen. Eine
Elterninitiative braucht Eltern mit Initiative! Trotz vieler Angebote bauen wir auf dauerhaftes Mitwirken
aller Eltern. Frei nach dem Motto: „Was kann ich für das Kinderhaus tun?“ – und nicht umgekehrt!