Für Familien
Beitragsordnung des Vereins
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Die Beitragsordnung regelt zweierlei: den monatlichen Vereinsbeitrag, gestaffelt nach dem Jahresbruttoeinkommen, und das Arbeitszeitkonto – zehn Arbeitsstunden im Jahr je Mitglied, fünf für Alleinerziehende. Nicht zu verwechseln mit dem Elternbeitrag, den die Stadt Bielefeld erhebt.
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