Trägerverein KindSein e.V.
Hinter dem Kinderhaus steht keine Kirche, keine Stadt und kein Konzern, sondern ein Verein aus Eltern. Das ist keine Formalie: Es ändert, wer entscheidet.
Kindsein ermöglichen.
So steht der Zweck in der Satzung: Der Verein will einen Beitrag leisten, dass das Sein von Kindern weitgehend ihrem Kindsein und damit ihren Entwicklungsmöglichkeiten entspricht. Kinder sollen die Möglichkeit bekommen, sich selbst und andere in ihrer Individualität zu erfahren und zu akzeptieren.
Verwirklicht wird dieser Zweck, auch das steht so in der Satzung, durch die Errichtung und Unterhaltung einer Kindertagesstätte. Es gibt also genau ein Projekt, und ihr steht darin. Der Verein ist gemeinnützig, seine Mittel kommen aus Beiträgen, Spenden und öffentlichen Zuwendungen.
Wer entscheidet.
Drei Organe teilen sich die Verantwortung. Die Mitgliederversammlung kommt mindestens einmal im Jahr zusammen, beschließt über Satzung und Jahresrechnung und wählt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Der Verwaltungsrat – fünf Mitglieder, davon mindestens drei ohne Kind im Haus, gewählt für drei Jahre – kontrolliert den Vorstand und schließt die Verträge mit der Leitung.
Dass mehrheitlich Menschen ohne eigenes Kind im Haus kontrollieren, ist Absicht: Es hält die Prüfung frei von der eigenen Betroffenheit.
Vorstand und Kinderhausleitung sind dabei zwei getrennte Ämter. Den Vorsitz führt Richard Vogel, dazu gehören Nadine Hoppe-Neukamp und Jan Saarmann zum Vorstand; das Kinderhaus leitet Stefanie Krumsiek. Wer den Verein führt, führt also nicht das Haus – und umgekehrt.
Wie das Kinderhaus organisiert ist.
Ein Verein ordnet die Verantwortung, Eltern tragen das Haus, vier Gruppen sind der Ort, an dem die Kinder leben. In der Mitte bleibt immer dasselbe.
Der Verein
- MitgliederversammlungAlle Mitglieder. Wählt, beschließt Satzung und Jahresrechnung.
- VerwaltungsratKontrollorgan – fünf Mitglieder, mehrheitlich ohne Kind im Haus.
- VorstandVertritt den Verein rechtlich und wirtschaftlich.
- Leitung und stellvertretende LeitungFühren das Kinderhaus.
Im Mittelpunkt steht das Kind.
„Werde, der du bist."
Die Gruppen
- Sonnengruppe
- Mondgruppe
- Sterngruppe
- Regenbogengruppe
Die Eltern
- ElternbeiratGewählte Vertretung der Eltern gegenüber Träger und Leitung.
- ElterninitiativeDas Kinderhaus lebt vom Engagement der Eltern. Die Stunden zählt das Arbeitszeitkonto.
Arbeitsgruppen
- Basargruppe
- Flohmarktgruppe
- Gartengruppe
- Festekreis
- Tiergruppe
Unser Kinderhaus ist ein Ort des Miteinanders, der Beteiligung und des Vertrauens. Gemeinsam gestalten wir eine lebendige Gemeinschaft, in der sich Kinder geborgen fühlen und entfalten können.
Mitglied werden – und was das heißt
Von jedem Kind, das im Kinderhaus betreut wird, muss mindestens ein Elternteil Mitglied im Verein sein, spätestens mit Beginn der Betreuung.
Der Austritt ist zum Ende eines Kalenderquartals möglich, mit einem Monat Frist und schriftlich an den Vorstand.
Eingetragen ist der Verein im Vereinsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter 203 VR 2785. Er ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.